... sie möchten Ihren Jahresabschluss auf freiwilliger Basis prüfen lassen?
... sie benötigen einen testierten Jahresabschluss zur Vorlage bei Ihrer Bank, oder zur Vorlage im Rahmen einer Gesellschafterversammlung?
Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens ist unter anderem ein gut geführtes zeitnahes Rechnungswesen. Hierauf sollte sich die Geschäftsleitung bei Ihren Entscheidungen verlassen können. Eine externe Überprüfung dieser Grundlage liegt nicht nur im Interesse von Außenstehenden.
Durch Einsichtnahme in das Rechnungswesen und den Schriftverkehr des Unternehmens sowie durch spezielle Prüfungshandlungen wird sich Gewissheit darüber verschafft, ob die Rechnungslegung formell und materiell den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob der Jahresabschluss ordnungsgemäß bestätigt werden kann.
Die wesentlichen Prüfungsergebnisse werden in einem Bericht erläutert, in dem die getroffenen Feststellungen dargelegt werden. Darüber hinaus wird ein Bestätigungsvermerk erteilt, der in Kurzform das Ergebnis der Prüfung enthält. Das Erteilen bzw. das Versagen des Bestätigungsvermerkes sind im Rahmen der Pflichtprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Bestätigungsvermerk wird in der Regel zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht veröffentlicht, während der Prüfungsbericht vertraulich und nur der Geschäftsleitung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der geprüften Unternehmen zugänglich sind.